Lidl oder nicht Lidl – Wie funktioniert Bauleitplanung?

In den vergangenen Wochen kam es in der Bevölkerung zu erheblichen Diskussionen bzgl. zweier Bauprojekte:

  1. Der Stadtrat der Stadt Landau verweigerte einem Investor den Bau eines Discounter-Marktes und eines Bekleidungsmarktes am Stadtrand (südlicher Stadteingang).
  2. Der Stadtrat beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Lebenshilfe“ im Bereich der Härtlstraße.

An dieser Stelle wollen wir einen kurzen, aber dennoch möglichst präzisen Einblick geben, wie ein solches Verfahren funktioniert. Für Stadträte ist das Tagesgeschäft, für Bürgerinnen und Bürger ist aber nicht immer klar, wie ein solches Verfahren abläuft.

Grundsätzlich liegt die Planungshoheit für das Gemeindegebiet immer bei der jeweiligen Gemeinde (kommunale Planungshoheit). Das heißt, dass die Gemeinde und niemand sonst über die bauliche Entwicklung des eigenen Gebiets entscheidet. Man unterscheidet zwei Planungsstufen:

  • Der Flächennutzungsplan (auch manchmal vorbereitender Bebauungsplan genannt)
  • Der Bebauungsplan (konkrete Bebauungsplanung)

Der Bebauungsplan stellt bis ins Detail dar, wie ein Gebiet bebaut werden darf (Straßenverläufe, Baufenster, Gebäudehöhen etc.). Gibt es keinen Bebauungsplan, darf in diesem Gebiet (mit wenigen Ausnahmen[1]) nicht gebaut werden.

Aus einem Bebauungsplan kann der Grundstückseigentümer konkretes Baurecht ableiten. Beim Flächennutzungsplan ist das nicht der Fall. Der Flächennutzungsplan in seiner grafischen Darstellung erstreckt sich über jeden einzelnen Quadratmeter des Gemeindegebietes und weist neben anderen Kriterien folgendes aus:

  • Wie wird die jeweilige Fläche momentan genutzt?
  • Welche Nutzung ist möglicherweise in der Zukunft auf dieser Fläche denkbar? Man spricht von „Bauerwartungsland“, wenn eine Bebauungsplanung nicht erfolgt, aber denkbar ist.
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Landau – vollständige Dateien und die Kartenlegende sind auf der Homepage der Stadt Landau verfügbar.

Zweck des Flächennutzungsplanes ist folglich keine Darstellung des Ist-Zustandes, sondern vielmehr eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Landau kann unter http://www.landau-isar.de/flaechennutzungsplan.aspx eingesehen werden.

Ob eine Fläche überhaupt überplant (also mit einem Bebauungsplan versehen) und bebaut werden darf, hängt von zahlreichen Kriterien ab. So ist es beispielsweise nicht genehmigungsfähig, ein Wohn- oder Gewerbegebiet in einem Überschwemmungsgebiet auszuweisen. Das heißt aber nicht zwingend, dass im Überschwemmungsgebiet keine Gebäude stehen. Wenn das Überschwemmungsgebiet wie im Jahre 2009 neu definiert wird, gilt der Bestandsschutz und die dort bereits errichteten Gebäude dürfen stehenbleiben. So steht z. B. das Umspannwerk in der Zanklau im Überschwemmungsgebiet – es dürfte folglich heute dort nicht mehr gebaut werden, aber es ist halt schon da.

Im ersten o. g. Beispiel hätte die Bebauung auf einem momentan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesenen Gebiet stattfinden sollen. Das hätte zur Folge gehabt, dass sowohl eine Änderung des Flächennutzungsplans als auch ein konkreter (vorhabenbezogener) Bebauungsplan nötig geworden wären. Die Stadt hat sich dagegen entschlossen, dieses Verfahren durchzuführen. Entscheidungsgrundlage dafür war in erster Linie ein Einzelhandelsgutachten, welches sinngemäß zu dem Schluss kam, dass eine Flächenausweisung am Stadtrand für innenstadtrelevante Sortimente nicht sinnvoll ist. Das heißt aber nicht, dass das Gebiet gundsätzlich nicht bebaubar bzw. überplanbar ist. Ob das Gutachten von der Stadt veröffentlicht wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Landau Gefällt mir würde eine Veröffentlichung begrüßen, damit den Bürgern die gefallene Entscheidung transparent dargestellt werden kann.

Die Aufstellung eines Bebauungsplans heißt aber noch lange nicht, dass der Bebauungsplan in Kraft gesetzt ist. Die Aufstellung ist quasi der Startschuss für das Verfahren. In der Folgezeit werden die sog. „Träger öffentlicher Belange“ sowie die Öffentlichkeit an dem Verfahren beteiligt. Die Auslegungsdauer [2] für die Öffentlichkeit beträgt mindestens 30 Tage. In dieser Zeit haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken vorzubringen. Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Das sind z. B. Versorger wie die Stadtwerke (Prüfung der Erschließung bzgl. Wasser, Abwasser, Strom, etc.), die Naturschutzbehörde (ökologische Vertretbarkeit) oder der Kreisbrandmeister (Erreichbarkeit des Gebiets mit Großfahrzeugen im Notfall, Aufstellfläche Drehleiter, Löschwasserversorgung, …). Insgesamt werden mehr als ein Dutzend Fachstellen an so einem Verfahren beteiligt. So soll sichergestellt werden, dass alle möglichen Aspekte gehört werden und in die Planung einfließen können. Dieses Auslegungsverfahren muss bei einer neuen Bauleitplanung zwei Mal durchgeführt werden, damit die Stellungnahmen aus der „1. Runde“ in die Planung einfließen können.

 

[1] Praxisrelevante Ausnahmen gibt es beispielsweise regelmäßig in der Landwirtschaft (sog. privilegierte Bauvorhaben) oder im „nicht beplanten Innenbereich“ (Gebiete, die zu einer Zeit entstanden, als noch nicht zwingend ein Bebauungsplan aufgestellt werden musste).
[2] Während der Auslegungsdauer können die Planungsentwürfe im Rathaus eingesehen werden. Einwände und Stellungnahmen müssen während dieser Zeit abgegeben werden und müssen zwingend vom zuständigen Gremium (in Landau ist das der Bauausschuss) behandelt werden.

Gewerbesteuerhebesatz-Erhöhung

Unsere Stadtratsfraktion hat die Haushaltssatzung der Stadt Landau für das Jahr 2016 abgelehnt. Die Haushaltssatzung fand aber dennoch eine Mehrheit im Stadtrat. Es gibt mehrere Gründe, warum wir die Haushaltssatzung abgelehnt haben, aber der wohl triftigste Grund ist die Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes.

Durch Klicken auf das Bild unten finden Sie einen hervorragend recherchierten Bericht aus der Landauer Neuen Presse vom 05.03.2016 von Nina Strakeljahn. Die Statements von Alexander Schweikl, Jan Teichert (Finanzvorstand Einhell AG) und Hans Ach (Geschäftsführer Spedition Niedermaier GmbH) geben die Meinung unserer Fraktion wieder.

LNP vom 05.03.2016
LNP vom 05.03.2016

Kurz gesagt: Wir halten diese Hebesatzerhöhung für kein probates Mittel zur mittelfristigen Steigerung der Steuereinnahmen. Die Attraktivitiät Landaus für Unternehmen wird deutlich geschwächt.

Als bekannt wurde, dass die Stadt Landau 2016 höhere Schlüsselzuweisungen vom Freistaat erhalten wird als geplant, stellte unsere Fraktion (Florian Mock) zur Stadtratssitzung am 21. Januar 2016 einen Antrag auf Senkung des Hebesatzes durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung. Unser Komporomissvorschlag: Absenkung auf 350 Punkte. Leider stimmten diesem Vorschlag neben unserer Fraktion nur die Stadträte Josef Harrer und Markus Tschöp zu.

Seit 1. April: Schnelleres Internet via Kabel Deutschland in Landau möglich

Es ist kein Aprilscherz: Seit 1. April 2015 gibt es in Landau Breitbandinternet via Kabel Deutschland.

Breitband

 

Der erste Landauer, bei dem ein Anschluss eingerichtet wurde, ist Oktay Sancak. Er hat uns freundlicherweise seine Messergebnisse zur Verfügung gestellt. Seine Messungen mit verschiedenen Speedtests zeigen: Im Download sind über 90 MBit möglich, im Upload kommt er auf deutlich über 5 MBit. Die Latenzzeit liegt mit etwa 40 ms auf DSL-Niveau.

Wir werden weiterhin beobachten, wie sich die Performance der Anschlüsse entwickelt, wenn die Anzahl der Anschlüsse in den nächsten Wochen und Monaten zunimmt. Aber für alle Landauer Bürger, die in Landau oder in Fichtheim durch das Kabelnetz versorgt sind, verbessert sich die Situation auf alle Fälle. Die anderen Ortsteile von B wie Bach bis Z wie Zeholfing oder Zulling profitieren dadurch leider nicht.

Lärmschutzwand an der Landauer Umgehungsstraße künstlerisch gestalten oder nicht?

Pfosten Wenn ein Beschluss des Bauausschusses von anderen Stadträten parteiübergreifend auf den Prüfstand gerät, müssen schon große Irretationen unter den Landauer Stadträten herrschen. Laut Bürgermeister Brunner sei das erstmalig, dass die Möglichkeit der Geschäftsordnung in der Weise strapaziert wird.
Der Stein des Anstoßes: Der Bauausschuss beschloss auf der neuen Lärmschutzwand ein farbiges Kunstobjekt, einen „symbolischen Regenbogen“ für 25.000 €, der sich an die Farbenlehre von Johann Wolfgang Goethe anlehnen soll. Nach Meinung des Künstlers soll so der vorbeifahrende Straßenbenützer nach Landau abbiegen, weil hinter der Lärmschutzwand fröhliche Bürger leben, die es zu besuchen gilt. Die überraschende Eintracht von acht Stadträten gegen diesen Beschluss will das „Kunstobjekt“ nun verhindern. U.a. äußern Stadträte Verkehrssicherheitsbedenken und Geldverschwendung.
Landau gefällt mir verfolgt diese regen Diskussion unter den Stadträten, den Stadt- und Dorfbürgern und in den „sozialen Netzwerken“ mit Interesse und bietet mittels nachstehender Umfrage eine Meinungsäußerung an.
Zugleich will Landau gefällt mir dem Gesamtstadtrat eine Entscheidungshilfe geben, für die am Montag, 25. November 2013, öffentliche Stadtratssitzung, bei der die Lärmschutz-Kunst auf der Tagesordnung stehen wird.

Lärmschutzwand an der Landauer Umgehungsstraße künstlerisch gestalten oder nicht?

Umfrageergebnisse

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PNP stellt Umfrage der Unternehmer zum Thema Breitbaninternetversorgung vor

Unter dem Titel „Zukunftswunsch Breitbandausbau“ stellte die PNP am 14.09.2013 eine Umfrage der Unternehmer vor. Lesen sie selbst.

 

Zukunftswunsch Breitbandausbau

Studie: Unternehmer aktuell zufrieden mit Standort Niederbayern

Passau/München. Die niederbayerischen Unternehmer sind mit den derzeitigen Standortbedingungen zufrieden, wünschen sich aber zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Verbesserungen, speziell beim Breitbandausbau – so fasst die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft (vbw) das Ergebnis zweier Studien für die Region zusammen.

Der Verband hatte bereits im April eine Untersuchung vorgestellt, in der die Beschaffenheit des Standorts analysiert wurde. Demnach punkte Niederbayern insbesondere mit der Qualität seiner Wissens- und Bildungseinrichtungen sowie dem guten Innovationsumfeld. Die nun vorgestellte Studie basiere auf der früheren Erhebung und beleuchte die Prioritäten der Unternehmer zur Verbesserung des Standorts, teilt die vbw mit. „Für die Zukunft wünschen sich die niederbayerischen Unternehmer insbesondere die Fortführung der Breitbandinitiative und den Ausbau der Straßenverkehrswege“, erklärt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

84 Prozent der niederbayerischen Umfrageteilnehmer seien gegenüber 80,2 Prozent in ganz Bayern der Ansicht, dass der Freistaat den Breitbandausbau weiter vorantreiben müsse, heißt es weiter in der Mitteilung. Zudem sprächen sich im Bayernvergleich überdurchschnittlich viele Unternehmer dafür aus, die Verkehrswege weiter auszubauen (75,5 Prozent gegenüber 70,2 Prozent in Bayern). Das Budget würden die Befragten vor allem für den Straßenbau verwenden.

„90 Prozent der Einwohner Niederbayerns leben im ländlichen Raum. Gerade hier hat der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur höchste Priorität“, so Brossardt. Überdies räumen die Befragten aus Niederbayern der EEG-Reform hohe Bedeutung ein: 70,5 Prozent sehen hier Änderungsbedarf (Bayern: 64,4 Prozent). − pnp

 

„Der Landauer“ – Stadtbus

Jeder Landauer kennt den Landauer, aber ist dessen Linienführung und der Fahrplan auf seine Nutzer abgestimmt? Der öffentliche Personennahverkehr ist wichtig für eine Stadt wie Landau. Will eine ältere Mitbürgerin von der Unteren Stadt in den Friedhof – Stadtbus. Will ein Kind zum Sport in die Dreifachhalle – Stadtbus. Will ein Pendler zum Bahnhof – Stadtbus.

Eine gute Busverbindung in Landau schafft nicht nur Mobilität für alle, sondern bringt auch eine Alternative zum Auto. Gut, dass es den Landauer gibt. Aber es bedarf auch eine an die Bedürfnisse der Bürger angepasste Linienführung und eine hohe Taktung. Dazu gehören beispielsweise eine Anpassung an die Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn um eine Vernetzung des Nahverkehrs zu gewährleisten. Auch ist eine Erreichbarkeit von Geschäften des täglichen Bedarfs vor allem für die älteren Mitbürger wünschenswert. Das Gewerbegebiet an der Alten Umgehungsstraße (Aldi, Netto, Müller) ist momentan nicht an den öffentlichen Nahverkehr in Landau angebunden, wird aber sehr stark frequentiert. Als weiteren Schritt könnte man überlegen die Wohngebiet am Gansmühlbach, Fichtheim oder Thalham an den öffentlichen Nahverkehr in Landau anzuschließen. Eine Anbindung des ganzen Stadgebietes Landau wäre ein Zukunftsziel. Möglichkeiten wie z.B. Ruflinientaxis sind in anderen Gemeinden erprobt und funktionieren sehr gut.

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