CSU-Kommunalwahlrechtsreform – Griff in die politische Mottenkiste mit Hilfe der absoluten Mehrheit?

(Tobias Beer) Die CSU-Fraktion im Landtag strebt an, die 2010 einstimmig beschlossene Reform des Kommunalwahlrechts rückgängig zu machen. Das hat zu einer großen Auseinandersetzung zwischen dem Ministerpräsidenten Seehofer und der CSU-Fraktion im Landtag geführt. (vgl. dazu z. B. www.faz.de unter diesem LINK: „Im Streit über eine Wahlrechtsreform in Bayern hat der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer seiner Landtagsfraktion eine verantwortungslose Politik nur zu ihrem eigenen Nutzen vorgeworfen. Wenn die CSU die absolute Mehrheit habe, könne sie nicht ein Wahlrecht verabschieden, das vor allem ihr selbst nutze, sagte der Ministerpräsident am Dienstag am Rande der Sitzung des Landtags.“).

Worum geht es dabei aber eigentlich?

Ein Wahlergebnis bei einer Kommunalwahl muss in Sitze umgerechnet werden. In Landau wurden bei der Kommunalwahl 2014 insgesamt 124.429 gültige Stimmen für Stadträte abgebeben (ein Wahlberechtigter hat bekanntlich 24 Stimmen), davon 16.831 für Kandidaten von „Landau Gefällt mir“. Diese Stimmverteilung muss in eine Mandatsverteilung umgewandelt werden. Dazu gibt es verschiedene mathematische Verfahren.

Das Verfahren, das die CSU-Fraktion nun zur Wiedereinführung vorschlägt, ist das Verfahren nach d’Hondt. Eine gute Beschreibung des Verfahrens findet man z. B. HIER. Hauptkritikpunkt ist, dass das Verfahren tendenziell große Parteien bei der Sitzzuteilung bevorzugt, damit kleinere Parteien benachteiligt und in der Folge eine machterhaltende Wirkung entfaltet. Dieses Verfahren wurde und wird weltweit mehr und mehr durch andere Verfahren (sog. Quotenverfahren) ersetzt. Das Bayerische Verfassungsgericht erklärte am 24.04.1992 (Vf.5-V-92) eine Ausprägung dieses d’Hondt-Verfahrens sogar für verfassungswidrig. Seit 1985 kommt es auch bei Bundestagswahlen nicht mehr zum Einsatz. Dieses Verfahren will die CSU nun wieder bei nächsten Kommunalwahren einsetzen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

In Bayern kam bei der letzten Kommunalwahl erstmalig das Verfahren nach Hare-Niemeyer zum Einsatz. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass keine Partei oder Gruppierung aufgrund ihrer Größe bevorteilt oder benachteiligt wird. Allerdings weist auch dieses Verfahren in ganz speziellen Ausnahmefälllen systematische Probleme auf, weswegen dieses Verfahren bisweilen durch das Verfahren von Sainte-Laguë (z. B. bei der Sitzzuteilung seit 2009 bei der Bundestagswahl und bei verschiedenen Landtagswahlen) ersetzt wird (nähere Infos HIER). Aber das Ergebnis der Verteilung nach Hare-Niemeyer gilt als gerechter als das Verfahren nach d’Hondt.

Auch in Landau wäre das Wahlergebnis anders ausgefallen, wenn es nach der CSU ginge, und zwar zum Nachteil der SPD und zu Gunsten der UWG-Land. Die zugehörigen Rechnungen (Sitzverteilung nach d’Hondt und Hare-Niemeyer) finden sich unter diesem Link:

Wahlergebnis Landau

Bürgermeisterwahl Landau Isar
Wie wird wohl das nächste Wahlergebnis in Stadtratssitze umgerechnet? Beim Bürgermeister ist es klar, aber bei den Stadtratsmandaten wird es schwierig.

Was ist also von dem Vorstoß der CSU-Fraktion zu halten?

Ganz zu Recht stößt dieser Vorstoß auf den Unmut aller Nicht-CSU-Gruppierungen und auf die Ablehnung des Ministerpräsidenten. Das CSU-Argument, dass so der Zersplitterung der Kommunalparlamente Einhalt geboten werden könnte, läuft ins Leere, da die Zersplitterung ja trotzdem stattfindet, aber halt unter ungerechteren Vorzeichen. Sollte die Zersplitterung ein Problem darstellen (was es meiner Meinung nach nicht ist), wären andere Maßnahmen zu treffen, Maßnahmen vergleichbar mit einer 5%-Hürde in anderen Parlamenten. Die Wiedereinführung des Verfahrens nach d’Hondt kann man getrost als äußerst unbeholfenen, geradezu primitiven Versuch zum Machterhalt bezeichnen. Die CSU sollte lieber versuchen, ihr passende Wahlergebnisse einzufahren, anstatt das Wahlrecht ungerechter, aber für sich selbst passender zu gestalten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Landau gefällt mir