Die Briefwahl ist in Landau ja seit dem 17.02.2020 möglich. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit zur Briefwahl. Wir haben hier ein paar wichtige Daten zum Wahlrecht zusammengetragen:
Das bayerische Kommunalwahlrecht ist wählerfreundlich, aber auch nicht ganz einfach zu verstehen. Wir haben im Folgenden versucht, das Kommunalwahlrecht so einfach und transparent wie möglich darzustellen. Einmal mehr wurde das Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen 2018 erneut geändert. Das leicht nachvollziehbare Verfahren nach Hare/Niemeyer wird in diesem Jahr durch das Verfahren nach Sainte-Laguё/Schepers ersetzt. Unten kann man nachvollziehen, wie die Sitzzuteiung 2014 gewesen wäre, wäre auch damals dieses Verfahren zur Anwendung gekommen. Vorab – es hätte sich im Stadtrat nichts geändert.
Wer darf wählen?
Folgende Voraussetzungen gelten:
- Vollendung des 18. Lebensjahres (letztmöglicher Geburtstag 15.03.2002)
- Mind. 2 Monate in Landau gemeldet (15. Januar 2020)
- EU-Bürger
- Nicht von der Wahl ausgeschlossen (z. B. infolge eines Richterspruchs)
Sie sollten Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten haben. Falls nicht, melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung, sofern Sie der Meinung sind, dass Sie in Landau wahlberechtigt sind.
Wahlperiode
Die Wahlperiode für Bürgermeister und Stadtrat beträgt sechs Jahre.
Wahl des Bürgermeisters
Wenn Sie wollen, dass Matthias Kohlmayer Bürgermeister von Landau wird, kreuzen Sie ihn bitte auf dem separaten Bürgermeisterwahlzettel an, siehe obiges Bild. Die Wahl funktioniert so:
- Jede(r) Wahlberechtigte hat eine Stimme für einen der vier Kandidaten.
- Zum Bürgermeister / zur Bürgermeisterin ist gewählt, wer im ersten Wahlgang mehr als 50% der abgegebenen Stimmen erreicht.
- Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang 50%, kommt es am 29.03.2020 zur Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen.
Wahl des Stadtrats
Der Landauer Stadtrat besteht aus 24 Stadträten. Die Wahl des Stadtrates funktioniert so:
- Jede(r) Wahlberechtigte hat 24 Stimmen.
- Werden mehr als 24 Stimmen verteilt, ist die Wahl ungültig. Verteilt man weniger, verfallen die nicht vergebenen Stimmen.
- Kumulieren: Einem Kandidaten kann man bis zu drei der 24 Stimmen geben. Werden mehr als drei Stimmen an einen Kandidaten vergeben, ist die Wahl ungültig.
- Panaschieren: Die Stimmen dürfen beliebig über alle Listen verteilt werden.
Einen interaktiven Stimmzettel und weitere Informationen zur Wahl sind auf der Homepage der Stadt Landau unter diesem Link zu finden.
Sitzzuteilung im Stadtrat
Die Summe ALLER Stimmen für Stadtratskandidaten einer Liste wird addiert. Der Anteil dieser Summe an der Gesamtzahl aller verteilten Stimmen entscheidet, wie viele Stadträte eine Liste stellen darf.
Die erfolgreichsten Bewerber auf der Liste ziehen dann entsprechend Ihrer Position nach der Wahl in das Gremium ein.
Beispiel in Landau: In Landau gingen 2014 gut 5.793 Wahlberechtigte zur Stadtratswahl. Das entsprach einer Wahlbeteiligung von 56,1%. Es wurden 124.429 gültige Stimmen abgegeben, 233 Stimmzettel waren ungültig.
Sitzzuteilung nach Sainte-Laguё/Schepers
Für die Vergabe der Sitze muss praktisch immer ein Rundungsverfahren zum Einsatz kommen, da das tatsächliche Wahlergebnis auf 24 Sitze verteilt werden muss.
Das Verfahren nach Sainte-Laguё/Schepers ist ein sog. Höchstzahlverfahren. Die Stimmen der Gruppierungen werden durch mehrere Divisoren geteilt (1 – 3 – 5 – 7 – 9 …). Die daraus resultierenden Werte werden parteiunabhängig der Größe nach sortiert und danach werden die 24 Sitze verteilt. Wer die Berechnungsmethode nachvollziehen möchte – in der angehängten Excel-Datei haben wir das Wahlergebnis von 2014 mit diesem Verfahren nachberechnet.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Bei Nachfragen zum Komunalwahlrecht schreiben Sie einfach eine Email an kontakt@landaugefaelltmir.de.