Es ist schön und interessant, sich als Stadtrat fortbilden zu können und zu dürfen. Nachdem ich im letzten Jahr bereits zusammen mit meinem Stadtratskollegen Günter Gsödl auf dessen Anregung hin ein Seminar zum Thema Rechnungsprüfung besucht hatte, war mir klar, dass ich mich zu den Kernaufgabengebieten der Kommunalpolitik fortbilden möchte, um den alltäglichen Politikbetrieb, aber auch die zugrundeliegenden Verwaltungsabläufe so gut wie möglich zu verstehen. Bei solchen Seminaren findet sich dann auch immer ein bunter Kreis von Bürgermeistern und Stadträten aller politischer und geographischen Richtungen zusammen, die nicht nur den Referenten lauschen, sondern durch zahlreiche und oft kuriose Beispiele aus der Realität die Theorie griffig machen.
Baurecht und Architektenrecht sind eigene Fachgebiete von Rechtsanwälten. Die Thematik ist also sehr komplex. Aber es gibt wiederkehrende grundsätzliche Dinge, die in der Kommunalpolitik wichtig sind. In welchem Verhältnis steht der Flächennutzungsplan zu einem Bebauungsplan? Wie und warum werden solche Pläne aufgestellt oder geändert? Inwieweit werden wir vom Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan bei der Planung beeinflusst? Wie funktioniert die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen bei der Planung formal richtig? Wie unterscheidet man Innen- und Außenbereich? Wann ist dabei eine Abgrenzung schwierig und was erwachsen daraus für Folgen? Welche Möglichkeiten gibt es, Bauland gerecht zu verkaufen bzw. wie wird das in anderen Gemeinden geregelt?
Fragen über Fragen, die einem im täglichen kommunalen Betrieb ständig berühren. Beim Seminar referieren verschiedene Experten aus Politik, Verwaltung und Juristerei zu diesen Fragen. Für uns als Kommunalpolitiker ist natürlich die Frage nach den Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten besonders wichtig. Dieses Thema nimmt natürlich auch einen gewichtigen Platz bei einem Baurechtsseminar ein.
Besonders interessant ist der Austausch mit den anderen Bürgermeistern und Stadträten aus ganz Bayern. Letztlich zeigt sich, dass es Probleme gibt, die zwar nicht überall, aber dennoch regelmäßig auftreten. Gerade mit den Themen „Transparenz“, „Unterlagenbereitstellung“ oder „Bodenbevorratung“ kämpfen nicht nur wir in Landau, damit hadern viele andere Stadtratskollegen auch. Aber häufig können einzelne Seminarteilnehmer auch kreative und erfolgreiche Lösungsansätze aus ihren Heimatgemeinden präsentieren, von denen alle im Plenum, Referenten wie Zuhörer, lernen können.
Und heute zum 30. April / 1. Mai noch eine wichtige Information: Das Aufstellen eines Maibaums ist nach Bayerischer Bauordnung genehmigungsfrei (Art. 57, Abs. 1, Satz 5 zu Antennen, Masten und ähnlichen Bauwerken; dort steht unter c: Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden, sind verfahrensfrei).
Tobias Beer, 30.04.2015, Wildbad Kreuth